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Leistungs- und Leistungserbringungsrecht im Krankenhausbereich
Der Versicherte der gesetzlichen Krankenversicherung hat einerseits Interesse an der Gewährung von notwendigen Behandlungen und andererseits Interesse an der Einhaltung der Leistungswirtschaftlichkeit. Bei der Krankenhausbehandlung als die aufwendigste Leistungsform kollidieren diese widerstreitenden Interessen voneinander am erheblichsten. Trotzdem sind die Leistungskriterien der Krankenhausbehandlung in §§ 2, 12 und 39 Abs. 1 SGB V unbestimmt und die daraus folgende Entscheidungsunsicherheit ermöglicht häufig ...

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